Schmuck- und Feingehaltstempel

Auf vielen Schmuckstücken und Edelmetallgegenständen sind kleine Zahlen eingeprägt, dies ist der sogenannte Feingehaltstempel. Diese Prägung bzw. der Stempel im Metall heißt Punzierungen. Heute werden vor allem Gegenstände aus Edelmetallen oder Barren punziert, um dessen Wert kenntlich zu machen. Aber z.B. auch Leder ist oder der Rand von Münzen ist häufig punziert.
Stempelgesetz von 1884: Darin wurde festgelegt, dass der Goldgehalt nicht mehr in Karat anzugeben ist, sondern als Feingehalt in Tausendstelteilen.

Der Stempel
Zum Einprägen der Stempelung wird ein sogenanntes Punziereisen verwendet, welches in das Metall ein vorgefertigtes Muster einprägt, den Feingehaltstempel. Durch den Stempel wird der Feingehalt eines Edelmetallgegenstandes angegeben, also die Menge des mengenmäßig am meisten enthaltenen Edelmetalls. Auf Goldbarren ist üblicherweise 999,9 angegeben, dies ist der höchste Feingehalt, den ein Goldgegenstand besitzen kann. Mehr zum Feingehalt kann im Artikel über Legierungen nachgelesen werden.

Feingold, Feingehaltsstempel auf Goldbarren sowie Schmuck und Barren aus Edelmetallen

In der Bundesrepublik gibt es Regelungen bezüglich der Stempelung von Gold- und Silberschmuck, nicht aber zu Gegenständen aus Platin oder Palladium. Siehe auch „Deutsches Feingehaltsgesetz“ [Link!]. Bereits seit dem Jahr 1888 gab es in Deutschland ein einheitliches Zeichen für Silber, es besteht aus einem Halbmond mit einer Krone rechts. Der Halbmond steht dabei für Silber und die Krone für die Reichskrone. Neben diesem Zeichen war die Punze für den Feingehalt eingeprägt. Allerdings sind Halbmond und Krone heute nicht mehr auf Silberschmuck gebräuchlich. Finden kann man es noch auf Gebrauchsgegenständen aus Silber, wie beispielsweise Besteck. Bekannte Punzierungen für Silber sind beispielsweise 925 für die Kennzeichnung von Sterlingsilber oder 970 für Emailesilber.

Schmuckgravuren
Früher wurde die Zahl des Feingehalts von einem Stahlgraveur eingeprägt, doch heute geschieht das Ganze meist maschinell, z.B. durch Fräsen oder Lasern oder das so genannte Funkenerodieren (EDM). Durch die neueren Verfahren ist es heute möglich fast alles in einen Gegenstand einzugravieren, vorausgesetzt der Platz dafür ist vorhanden. Beispielsweise lässt sich heute in einen Ehering die echte Unterschrift des Partners mittels Laser übertragen werden, dadurch ist man nicht mehr ausschließlich auf die vorgegebenen Buchstabenformen angewiesen.

Ausländische Punzierungen
Einige der hierzulande gängigen Punzierungen sind im Ausland nicht gebräuchlich, oder gar verboten. Eine 333er Gold-Punze ist nur in Deutschland, Italien und Griechenland erlaubt. In anderen Ländern darf diese Legierung nicht als Gold bezeichnet werden, da es als minderwertiger Modeschmuck gilt. Dort zählen erst Gegenstände ab einem Feingehalt von 375/000 oder höher zu Gold. Auch in der Schweiz gibt es keine 333er Punze hier wird stattdessen die Bezeichnung „GAM“, für Garantiemetall, eingeprägt. Wer die Punze auf einen Gegenstand aufbringen darf ist häufig gesetzlich geregelt. Siehe hierzu auch im Artikel gesetzliche Regelungen

Kleine Punzierkunde
Anhand eines Beispiels soll an dieser Stelle ein Schmuckstempel erklärt werden.
Nimmt man etwa einen Ring mit folgender Punzierung: 585 0,03 WSi, dann lässt sich daraus lesen:

  • 585 bedeutet, dieser Ring besitzt einen Feingehalt von 585/000, also beträgt der Goldgehalt 58,5%
  • 0,03 bedeutet, der Ring beinhaltet einen Diamanten mit 0,03ct
  • Das „W“ steht für Wesselton bzw. die Farbe Weiß für den Diamanten
  • Die Bezeichnung „Si“ steht für den Reinheitsgrad des Diamanten und bedeutet, dass nur kleine Einschlüsse erkennbar sind.

—-
© Junker Edelmetalle 2009/2011
Autorin: M. Mindt